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AGB
§ 1 Geltung
Nachstehende
Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich
Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung von conSult abgeändert oder
ausgeschlossen werden. Kunden- und lieferanteneigene
allgemeine Bedingungen werden grundsätzlich und generell
nicht anerkannt, wenn sie sich nicht im Einklang mit den
Geschäftsbedingungen von conSult befinden. Sie werden
auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen conSult nicht
nochmals ausdrücklich widerspricht und sie ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind. Auch durch Auslieferung
von Ware oder Leistung gelten die Einkaufsbedingungen des
Kunden nicht als anerkannt. Der Kunde erkennt diese
Bedingungen durch Annahme der Ware oder Leistung an.
§
2 Angebot und Abschluss
Angebote
von conSult sind stets freibleibend, sofern sie bei Abgabe
des Angebots nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet worden sind. Kundenbestellungen stellen ein
Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Abschluss
des Vertrages erfolgt durch Leistung seitens conSult.
Eigentums- und Urheberrechte von conSult an Plänen,
Kostenvoranschlägen, Leistungs- und
Angebotsbeschreibungen sowie hierzu gehörende Unterlagen
werden nicht auf den Kunden übertragen. Sie dürfen
Dritten ohne Zustimmung von conSult nicht zugänglich
gemacht werden und sind conSult auf Verlangen zurückzugeben.
§
3 Widerrufsrecht bis zu 2 Wochen bei Fernabsatzverträgen,
Ausschluss des Widerrufs
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie
können Ihre Vertragserklärung für Fernabsatzverträge
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. E-Mail, Brief) oder durch Rücksendung der
Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit
Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung.
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der
Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an: conSult, Steffen Sauke, Reichenberger Str. 45, 65510 Idstein
Der
Widerruf kann online erfolgen unter:
http://www.BONiFlex-kasse.de/kontaktformular
oder
per Brief an: conSult,
Steffen Sauke, Reichenberger Str. 45, 65510 Idstein
Widerrufsfolgen:
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine
Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie Sie Ihnen
z.B. in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der
Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für
Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende
der Widerrufsbelehrung
Ausschluss
des Widerrufs:
Das
Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
-
zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind oder schnell verderben können oder
deren Verfalldatum überschritten würde
-
zur
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger benutzt
worden sind oder ein vorhandenes Siegel gebrochen
wurde.
-
wenn
beide Vertragspartner Gewerbetreibende sind.
§
4 Lieferfristen und Verzug
Lieferfristen
und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei
denn, dass sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich
vereinbart sind. Sie verlängern sich bei einem von
conSult nicht zu vertretenden, vorübergehenden und
unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen
Zeitraum. Eine angemessene Fristverlängerung erfolgt
danach insbesondere bei Streiks und Aussperrungen, behördlichen
Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie,
unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch
Vorlieferanten sowie bei höherer Gewalt. Teillieferungen
sind zulässig. Der Besteller hat die Entgegennahme der
Lieferung an der angegebenen Lieferadresse
sicherzustellen. Erfolglose Zustellungsversuche gehen zu
Lasten des Bestellers. Im Falle des Verzuges von conSult
hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu
gewähren. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von dem
Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss spätestens
innerhalb einer Woche nach deren Ablauf erklärt werden.
§
5 Versand und Gefahrenübergang
Der
Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach bestem
Ermessen von conSult, jedoch ohne Gewähr für billigste
Verfrachtung. Sämtliche Sendungen, einschließlich
etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des
Kunden. Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu
seinen Lasten. Wird der Versand ohne Verschulden von
conSult verzögert, steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht
die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur
oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen
des Lagers oder mit einer Beschlagnahme der Ware auf den
Kunden über.
§
6 Preise und Zahlung
Sofern
keine festen Preise vereinbart sind, erfolgen die
Leistungen und Lieferungen nach den jeweils gültigen
Tagespreisen von conSult. Die Preise verstehen sich ohne
Verpackung und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die
jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu. conSult ist
berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder den Versand per
Nachnahme vorzunehmen und Zahlung bei Lieferung/Leistung
zu verlangen. Nimmt conSult dieses Recht nicht wahr, so
hat der Zahlungseingang binnen 10 Tagen nach
Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Dienst- und Werkverträgen
ist conSult berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu
verlangen. Sollten Skonti vereinbart sein, so werden sie
nur dann gewährt, wenn der Kunde sich bei Zahlung nicht
mit der Bezahlung früherer Leistungen in Rückstand
befindet. Gutschriften erfolgen vorbehaltlich des Eingangs
abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem
conSult über den Gegenwert verfügen kann. Warenrücknahmen
erfolgen rein freiwillig und mit einem Abschlag von 40%.
Die Forderungen von conSult werden unabhängig von der
Laufzeit etwa hereingekommener Schecks sofort fällig,
wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder
Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des
Kunden zweifelhaft erscheinen lassen. Bei verspäteter
Zahlung, Verzug oder Stundung kann conSult Zinsen mit 2%
über dem Diskontsatz der europäischen Zentralbank oder
auch den tatsächlichen Zinsschaden und sonstigen
Verzugsschaden berechnen.
§
7 Eigentumsvorbehalt
conSult
behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen
beglichen sind. Bei Zahlungsverzug ist conSult zur Rücknahme
der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur
Herausgabe verpflichtet. Der Erlös aus anderweitiger
Verwertung wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden
angerechnet. Sofern conSult noch nicht anderweitig
verwertet hat, kann der Kunde die Ware durch Zahlung der
gesamten Verbindlichkeit
zurückerhalten. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung des Gegenstandes durch conSult liegt ein Rücktritt
vom Vertrag nur dann vor, wenn conSult dies schriftlich
erklärt. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter
hat der Kunde conSult unverzüglich unter Übersendung
eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen
Versicherung über den Verbleib des verpfändeten
Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die
Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt an conSult übergehen:
Der Kunde tritt conSult bereits jetzt alle Forderungen mit
sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
an Dritte erwachsen. Im Falle einer Übersicherung ist
conSult verpflichtet, auf Anforderung an den Kunden
insoweit zurück abzutreten, so dass keine Übersicherung
um mehr als 20% vorliegt.
conSult
kann verlangen, dass der Kunde die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung
mitteilt. conSult ist auch nach der Abtretung zur
Einziehung dieser Forderungen sowohl beim Kunden als auch
bei dessen Schuldner ermächtigt, verpflichtet sich
jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die
dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die
Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des
zwischen conSult und Kunden vereinbarten Lieferpreises als
abgetreten. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware
erfolgen für conSult als Hersteller im Sinne des
Paragraphen 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die
verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, conSult
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder
untrennbar vermischt, so erwirbt conSult das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zum Rechnungswert oder anderen verwendeten
Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so
entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware
im Sinne dieser Bedingungen. Werden die Waren der conSult
mit anderen trennbar vermischt, und ist die andere Sache
als Hauptsache anzusehen, so gilt soweit als vereinbart,
dass der Kunde der conSult anteilsmäßig Miteigentum überträgt,
soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die
Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung
entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für
die Vorbehaltsware.
§
8 Garantie, Mängelrüge, Gewährleistung
conSult
leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für
Produkte, für die darüber hinaus eine gesonderte
Garantiezusage gemacht wurde, gelten zusätzlich besondere
Garantiebedingungen. Der Kunde hat empfangene Ware unverzüglich
nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu
untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich,
spätestens innerhalb einer Woche durch schriftliche
Anzeige an conSult zu rügen. Werden Produkte unter Gewährleistungsanspruch
zur Nachbesserung gegeben, bei denen die Beanstandung zu
Unrecht erfolgt ist, so wird conSult dem Kunden den
Aufwand für die Prüfung nebst Versandspesen berechnen.
Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst Nachbesserung
verlangen. conSult steht es frei, hierzu eine Ersatzsache
liefern. Zur Nachbesserung hat der Kunde angemessene Zeit
und Gelegenheit einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung
dreimal fehl, so kann der Kunde Wandlung des Vertrages
oder Minderung des Preises verlangen. Für Transportschäden
haftet conSult nicht. Schäden dieser Art sind dem Frachtführer
direkt anzuzeigen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit von conSult beruhen.
§
9 Haftung, Haftungsgrenze
Soweit
nicht bereits in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit zwingend unbeschränkt gehaftet wird,
haftet conSult lediglich insoweit und bis zu der Höhe,
als der Schaden durch eine von conSult abgeschlossene
Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich abgedeckt
wird. conSult ist jedoch weder zum Abschluss einer solchen
Versicherung noch zur Aufrechterhaltung in einer
bestimmten Höhe verpflichtet. Eine Haftung für Kulanz-
und kostenlose Leistungen ist ausgeschlossen, ebenso wie
Schadensersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit
und insbesondere solche wegen mittelbarer Schäden (z.B.
Verlust von Daten, Betriebsunterbrechungen, entgangener
Gewinn).
§
10 Absatzbindung
Sofern
dem Kunden bekannt ist, oder er vermuten muss, dass für
die vertragsgegenständlichen Waren eine Absatzbindung
besteht, und das vertragsgegenständliche Geschäft
hiervon betroffen ist, ist er verpflichtet, sich vom
Inhalt dieser Bedingungen des betreffenden
Herstellers/Vertreibers Kenntnis zu verschaffen und darf
nicht zum Schaden von conSult gegen diese verstoßen.
§
11 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Übertragung
Gegen
Ansprüche von conSult kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur
aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertrag
geltend machen. Ohne schriftliche Zustimmung von conSult dürfen
Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen werden.
§
12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Idstein. Die Geltendmachung der
Ansprüche von conSult an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Die
Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich
ausschließlich nach geltendem Recht der BRD.
§
13 Verschiedenes
Der
Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
durch conSult personenbezogene Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen,
soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages
zweckmäßig ist. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen des Vertrages hat keinen Einfluss auf die
Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Eine
unwirksame Bestimmung ist durch diejenige wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
Idstein,
den 10. Februar 2009
conSult
Steffen Sauke
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