AGB

§ 1 Geltung

Nachstehende Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von conSult abgeändert oder ausgeschlossen werden. Kunden- und lieferanteneigene allgemeine Bedingungen werden grundsätzlich und generell nicht anerkannt, wenn sie sich nicht im Einklang mit den Geschäftsbedingungen von conSult befinden. Sie werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen conSult nicht nochmals ausdrücklich widerspricht und sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Auch durch Auslieferung von Ware oder Leistung gelten die Einkaufsbedingungen des Kunden nicht als anerkannt. Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch Annahme der Ware oder Leistung an.

 

§ 2 Angebot und Abschluss

Angebote von conSult sind stets freibleibend, sofern sie bei Abgabe des Angebots nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Kundenbestellungen stellen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch Leistung seitens conSult. Eigentums- und Urheberrechte von conSult an Plänen, Kostenvoranschlägen, Leistungs- und Angebotsbeschreibungen sowie hierzu gehörende Unterlagen werden nicht auf den Kunden übertragen. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung von conSult nicht zugänglich gemacht werden und sind conSult auf Verlangen zurückzugeben.

 

§ 3 Widerrufsrecht bis zu 2 Wochen bei Fernabsatzverträgen, Ausschluss des Widerrufs

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung für Fernabsatzverträge innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail, Brief) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:  conSult, Steffen Sauke, Reichenberger Str. 45, 65510 Idstein

Der Widerruf kann online erfolgen unter:   http://www.BONiFlex-kasse.de/kontaktformular

 oder per Brief an: conSult, Steffen Sauke, Reichenberger Str. 45, 65510 Idstein

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie Sie Ihnen z.B. in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufs:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
     

  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger benutzt worden sind oder ein vorhandenes Siegel gebrochen wurde.

  • wenn beide Vertragspartner Gewerbetreibende sind.

 

§ 4 Lieferfristen und Verzug

Lieferfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie verlängern sich bei einem von conSult nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Eine angemessene Fristverlängerung erfolgt danach insbesondere bei Streiks und Aussperrungen, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten sowie bei höherer Gewalt. Teillieferungen sind zulässig. Der Besteller hat die Entgegennahme der Lieferung an der angegebenen Lieferadresse sicherzustellen. Erfolglose Zustellungsversuche gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle des Verzuges von conSult hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss spätestens innerhalb einer Woche nach deren Ablauf erklärt werden.

 

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach bestem Ermessen von conSult, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten. Wird der Versand ohne Verschulden von conSult verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder mit einer Beschlagnahme der Ware auf den Kunden über.

 

§ 6 Preise und Zahlung

Sofern keine festen Preise vereinbart sind, erfolgen die Leistungen und Lieferungen nach den jeweils gültigen Tagespreisen von conSult. Die Preise verstehen sich ohne Verpackung und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu. conSult ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder den Versand per Nachnahme vorzunehmen und Zahlung bei Lieferung/Leistung zu verlangen. Nimmt conSult dieses Recht nicht wahr, so hat der Zahlungseingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Dienst- und Werkverträgen ist conSult berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Sollten Skonti vereinbart sein, so werden sie nur dann gewährt, wenn der Kunde sich bei Zahlung nicht mit der Bezahlung früherer Leistungen in Rückstand befindet. Gutschriften erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem conSult über den Gegenwert verfügen kann. Warenrücknahmen erfolgen rein freiwillig und mit einem Abschlag von 40%. Die Forderungen von conSult werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingekommener Schecks sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen. Bei verspäteter Zahlung, Verzug oder Stundung kann conSult Zinsen mit 2% über dem Diskontsatz der europäischen Zentralbank oder auch den tatsächlichen Zinsschaden und sonstigen Verzugsschaden berechnen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

conSult behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen beglichen sind. Bei Zahlungsverzug ist conSult zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Erlös aus anderweitiger Verwertung wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet. Sofern conSult noch nicht anderweitig verwertet hat, kann der Kunde die Ware durch Zahlung der gesamten Verbindlichkeit  zurückerhalten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch conSult liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn conSult dies schriftlich erklärt. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde conSult unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des verpfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt an conSult übergehen: Der Kunde tritt conSult bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an Dritte erwachsen. Im Falle einer Übersicherung ist conSult verpflichtet, auf Anforderung an den Kunden insoweit zurück abzutreten, so dass keine Übersicherung um mehr als 20% vorliegt.

conSult kann verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. conSult ist auch nach der Abtretung zur Einziehung dieser Forderungen sowohl beim Kunden als auch bei dessen Schuldner ermächtigt, verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen conSult und Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für conSult als Hersteller im Sinne des Paragraphen 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, conSult nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt conSult das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert oder anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden die Waren der conSult mit anderen trennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt soweit als vereinbart, dass der Kunde der conSult anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

 

§ 8 Garantie, Mängelrüge, Gewährleistung

conSult leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Produkte, für die darüber hinaus eine gesonderte Garantiezusage gemacht wurde, gelten zusätzlich besondere Garantiebedingungen. Der Kunde hat empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an conSult zu rügen. Werden Produkte unter Gewährleistungsanspruch zur Nachbesserung gegeben, bei denen die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so wird conSult dem Kunden den Aufwand für die Prüfung nebst Versandspesen berechnen. Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst Nachbesserung verlangen. conSult steht es frei, hierzu eine Ersatzsache liefern. Zur Nachbesserung hat der Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so kann der Kunde Wandlung des Vertrages oder Minderung des Preises verlangen. Für Transportschäden haftet conSult nicht. Schäden dieser Art sind dem Frachtführer direkt anzuzeigen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von conSult beruhen.

 

§ 9 Haftung, Haftungsgrenze

Soweit nicht bereits in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend unbeschränkt gehaftet wird, haftet conSult lediglich insoweit und bis zu der Höhe, als der Schaden durch eine von conSult abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich abgedeckt wird. conSult ist jedoch weder zum Abschluss einer solchen Versicherung noch zur Aufrechterhaltung in einer bestimmten Höhe verpflichtet. Eine Haftung für Kulanz- und kostenlose Leistungen ist ausgeschlossen, ebenso wie Schadensersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit und insbesondere solche wegen mittelbarer Schäden (z.B. Verlust von Daten, Betriebsunterbrechungen, entgangener Gewinn).

 

§ 10 Absatzbindung 

Sofern dem Kunden bekannt ist, oder er vermuten muss, dass für die vertragsgegenständlichen Waren eine Absatzbindung besteht, und das vertragsgegenständliche Geschäft hiervon betroffen ist, ist er verpflichtet, sich vom Inhalt dieser Bedingungen des betreffenden Herstellers/Vertreibers Kenntnis zu verschaffen und darf nicht zum Schaden von conSult gegen diese verstoßen.

 

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Übertragung

Gegen Ansprüche von conSult kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertrag geltend machen. Ohne schriftliche Zustimmung von conSult dürfen Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen werden.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Idstein. Die Geltendmachung der Ansprüche von conSult an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach geltendem Recht der BRD.

 

§ 13 Verschiedenes

Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch conSult personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch diejenige wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Idstein, den 10. Februar 2009

conSult

Steffen Sauke

 

    

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